Um 1740 kamen Pfälzer Kolonisten an den
Niederrhein. Drei große Rheinschiffe gingen im Juni 1741 bei Schenkenschanz vor Anker.

An Bord befanden sich Auswanderer. Religiöse Gründe und wirtschaftliche Nöte wie z. B. hohe Frostschäden im Winter 1740/41, die zur Verelendung vieler Bauern geführt hatten, waren es gewesen, die den Entschluß dieser Emigranten hatte reifen lassen, ihre Heimat zu verlassen. Ganze Scharen von Auswanderern, die ebenfalls nicht bereit gewesen waren, für sich und ihre Kinder dem evangelischen Glauben zu entsagen, waren bereits vor ihnen den Rhein hinab nach Holland gefahren, um von dort aus weiter, meist auf Handelsschiffen, übers Meer nach Amerika zu segeln. Ihr Ziel war Pennsylvania, ein Zufluchtsort vieler religiöser Flüchtlinge. Etliche dieser Emigrantenzüge waren, von der englischen Regierung befördert, glücklich am Ziel angelangt.

Andere dagegen fielen gewissenlosen Agenten in die Hände, die sich nicht scheuten, das Unglück der Bedrängten auszubeuten. Sie brachten die Auswanderer nur bis Rotterdam und ließen diese dort im Stich, wo sie, durch allerlei Betrug ihrer Mittel beraubt und gänzlich verarmt, dem Lande zu Last fielen.


Außerdem führten seit 1739 England und Spanien einen Seekrieg gegeneinander, weil Spanien auf der Visitation englischer Schiffe in Westindien bestanden hatte Dieser Krieg schränkte ab 1740 die Überfahrt englischer Handelsschiffe nach Nordamerika stark ein. Betroffen waren davon u. a. auch die zahlreichen Auswanderer, denn nur wenige Schiffsreeder wagten es, Handelsware und Menschen über den Atlantik zu transportieren. Die niederländischen Hafenstädte Rotterdam und Amsterdam waren übervölkert von auswanderungswilligen Menschen, die infolge der kriegerischen Auseinandersetzungen keine Überfahrt finden konnten. Deshalb erließ die holländische Regierung ein Verbot, weiterhin Emigranten über die Grenze zu lassen, sofern sie nicht anhand von beglaubigten Dokumenten nachweisen konnten, dass sie sofort nach ihrer Ankunft in Rotterdam weiterbefördert würden. Da die preußische Regierung dieses Verbot im Frühjahr 1741 noch nicht kannte, hatte sie die oben zitierten Emigrantenschiffe ihr Gebiet passieren lassen. An der Grenze nach Holland forderten die dortigen Grenzbeamten Einsicht in die gesetzliche Legitimation, und als sich herausstellte, dass die Auswanderer nicht im Besitz einer solchen waren, wurde ihnen die Einfahrt in holländisches Gebiet untersagt.


Nur denjenigen, welche mit den dort auftretenden englischen Kapitänen hinsichtlich der Überfahrt nach Amerika einig wurden, wurde die Weiterfahrt nach Rotterdam gestattet. Die übrigen hofften zwar, die Erlaubnis zur Weiterreise von der Regierung erwerben zu können, aber der ersehnte Bescheid blieb aus.


Schließlich wurden die Reeder Dietz und Eichelberg des langen Wartens überdrüssig und forderten von den Passagieren Bezahlung, um die Rückfahrt antreten zu können; da diese sich weigerten, weil sie vertragsmäßig erst in Rotterdam zu zahlen verpflichtet waren und die Schiffe besetzt hielten, wurde die Sache dem zuständigen preußischen Richter übergeben. Aber auch der Richter war nicht in der Lage, die aufgebrachten Emigranten zu beruhigen und wandte sich deshalb an die nächsthöhere Instanz, die Kriegs- und Domainenkammer in Kleve. Dieser Behörde gelang es schließlich, die Auswanderer unter Strafandrohung zur Räumung der Schiffe zu veranlassen.


So mussten denn die Unglücklichen am 17. Juli mit ihren Habseligkeiten die Schiffe verlassen. Die Reeder aber lichteten sofort die Anker und waren bald den Augen der Zurückbleibenden entschwunden. Eine Gruppe von 20 Familien mit rund 130 Personen richtete noch am gleichen Tag an die preußische Kriegs - und Domainenkammer in Kleve die Bitte:


„ihnen ein Stück wüst Land zur Bebauung und Bewohnung anweisen zu lassen; sie würden solch Benefizium als getreueste Unterthanen mit allerunterthänigsten Diensten und inbrünstigem Gebet für Seine Königliche Majestät und Dero Hohen Königlichen Hauses Wohlsein zu demerieren suchen.“


In ihrer Sorge um den Verbleib der auf preußischem Gebiet an Land gesetzten Emigranten schaltete die Kriegs und Domainenkammer in Kleve schnell. Sie wandte sich schon am 18. Juli 1741 mit der Anfrage an die klevischen Städte Kleve, Emmerich, Huissen und Goch, inwieweit eine  Möglichkeit  vorhanden wäre, diese Emigranten unter zu bringen und anzusiedeln. Der Magistrat von Kleve fand keine Möglichkeit, ebenso der von Huissen. Schließlich ging von der Stadt Goch eine günstige Nachricht ein. Die Stadt stellte den Emigranten Siedlungsland auf der Gocher Heide in Aussicht. Nachdem die Pfälzer die positive Nachricht der Stadt Goch entgegengenommen hatten, wählten sie zwei Deputierte aus ihren Reihen, Friedrich Conrad und Michael Grossart, die den Kontakt zum Magistrat aufnehmen sollten. Nach einer Besichtigung und Begutachtung der Heide überreichten sie am 8. August 1741 dem Rat eine Liste der Familien, die sich dort niederlassen wollten.


         

Am 23. August 1741 kam es sodann zwischen dem Magistrat der Stadt Goch und den beiden Deputierten zum Entwurf eines Erbpachtkontraktes, durch den den Emigranten 152 holländische Morgen Heidegrund (rd. 130 Hektar) zur Bearbeitung zugewiesen wurde, und zwar für die ersten fünf Jahre zinsfrei, die folgenden fünf Jahre zum halben Zins und vom 1. Juni 1752 an zum vollen Betrag von 2 Taler pro Morgen.


Schon bald begannen die Kolonisten mit der Ausrodung der Heide. Sie erwarben gegen Bezahlung Bauholz und fingen mit dem Hausbau an. Die anfängliche Euphorie wich schon bald einer tiefen Niedergeschlagenheit, denn während des Winters starben infolge der übermäßigen Anstrengung sowie einer mangelhaften Ernährung eine Reihe der Kolonisten an einer Seuche. Es fehlte an Wohnraum. Einige Familien suchten Obdach in der Stadt Goch. Als sie aber den Bürgern der Stadt zur Last fielen, wurden die Emigranten angewiesen, das Land zu verlassen. In ihrer Not             richteten die Kolonisten eine Eingabe direkt an den König, die sie von Deputierten persönlich überbringen ließen. Anfang April 1743 machten sich die beiden Kolonisten Adam Becker und Michael Grossart auf den Weg nach Berlin. Einen Monat später kehrten sie mit einem Dokument des Königs zurück, das ihre Ansiedlung auf der Gocher Heide ausdrücklich bestätigte. Zwar lehnte der König jede finanzielle Unterstützung der Siedler ab, da diese nicht dem staatlichen Zuständigkeitsbereich unterstanden, aber das gesicherte Ansiedlungsrecht der Pfälzer führte dennoch zu einer völlig anderen Behandlung der Kolonisten durch die ortsansässigen Behörden, und tatsächlich dauerte es nicht lange, bis die erste, aus sechs Häusern bestehende Kolonie fertiggestellt war. Mit unermüdlichem Eifer wurde die Arbeit fortgesetzt. Immer neue Häuser entstanden, immer mehr Heide wurde in Ackerland umgewandelt. Die Nachricht vom Gedeihen der Kolonie hatte im Heimatland manche zur Auswanderung veranlasst. Mittels dieser Nachzügler (ca. 15 Familien) bildete sich allmählich eine Art Ortschaft, die von der Regierung im Jahre 1747 unter dem Namen Pfalzdorf anerkannt wurde.


Auch nach dem Abschluss der ersten Siedlungsperiode auf der Gocher Heide um 1748 kamen immer neue Kolonisten hinzu. Von 1750 bis 1760 waren es etwa 25 neue Familien oder Einzelpersonen, denen vom Stadtgeometer van Heuklom ihre Heidegrundstücke zugemessen wurden Einen besonders starken Zuwachs hatte Pfalzdorf in den Jahren 1762 bis 1765 zu verzeichnen, die man als die Zeit der zweiten Siedlungsperiode bezeichnen kann. In diesen Jahren kamen um 60 neue Kolonisten, zum größten Teil mit ihren Familien, nach Pfalzdorf. Nach einigen Jahren mit geringerem Zuwachs bildete die Zeit von 1769 bis 1771 noch einen dritten, abschließenden Höhepunkt, in dem noch über 30 Zuzüge verzeichnet werden konnten.


Schon kurz nach 1770 war die ehemalige Gocher Heide vollständig vergeben. 1777 waren in Pfalzdorf 103 Familien und 568 Personen sesshaft. Da die bestehenden Erbpachtverträge sowohl eine Veräußerung als auch eine Teilung der Höfe nicht zuließen, mussten weichende Erben und die weiteren noch nachkommenden Pfälzer sich anderenorts Land suchen. Einige Familien konnten sich auf der Asperdener Heide oder in der Bönninghardt niederlassen, andere wandten sich seit 1777 nach Ostfriesland, das 1744 aufgrund eines Erbvertrages an Preußen gefallen war und das in die preußische Binnenkolonisationspolitik einbezogen wurde. Dort standen noch weitere Heide- und Moorgebiete zur Ansiedlung zur Verfügung. Hier wurde als erste pfälzische Kolonisation in Ostfriesland Plaggenburg gegründet.


Vor der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert war für die niederrheinischen Pfälzersiedlungen das Problem der weichenden Erben immer noch eine brennende Frage. Weitere Siedlungswillige aus  dem inzwischen mit dem linken Rheinufer an Frankreich gefallenen Pfalzdorf wanderten in den damals noch preußischen Landesteil Ostfriesland aus und gründeten hier ein neues Pfalzdorf.




entnommen dem Buch

„175 Jahre Louisendorf“ von Josef Jörissen,

Herausgeber: Pfälzerbund am Niederrhein, 47574 Goch (Pfalzdorf)








 
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Friedrich II. und Pfalzdorf
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